Jobcenter-Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf
Aus N-TV.de am 7.3.2012 “ … Die Verteidiger hatten argumentiert, ihr Mandant aus Marokko spreche kaum Deutsch und habe die Erklärung schlicht nicht verstanden. Ein Sachverständiger hatte dem Angeklagten eine deutlich verminderte Intelligenz attestiert. Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit hatten die Gutachter nicht feststellen können … „
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