Steuerstrafrecht

Wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren droht, übernehmen Steuerberater im Zuge ihrer laufenden steuerrechtlichen Beratung oft auch die Verteidigung – mit z.T. katastrophalen Folgen für den Mandanten, wie sich spätestens bei Anklageerhebung zeigt. So sehr es richtig ist, dass nicht nur die im Rampenlicht stehenden Steuergroßverfahren, sondern auch die alltäglichen Steuerstrafsachen, vertiefte Kenntnisse des aktuellen Steuerrechts erfordern, so sehr hat sich gerade bei Steuerspezialisten die Erkenntnis durchgesetzt, dass auch das Steuerstrafverfahren trotz seiner Besonderheiten eben ein Strafverfahren mit materiell-strafrechtlichen Aspekten – z.B. bei der Beurteilung von Täterschaft und Teilnahme, bei Fragen des Irrtums und des Versuchs oder der subjektiven Vorwerfbarkeit – ist und uneingeschränkt der Strafprozessordnung als dem Fachgebiet des spezialisierten Strafverteidigers unterliegt. Dem „Nur-Steuerberater” fehlt es naturgemäß an der forensischen Erfahrung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, wenn es z.B. darum geht, durch eine geschickte Verfahrensabsprache – etwa unter „Herunterrechnen” der Steuerschuld – mit Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft, das Schlimmste – nämlich eine Hauptverhandlung – zu vermeiden. Bei einer so nicht vermiedenen Hauptverhandlung wird man vom reinen Steuerberater weder strafrechtliche Prozesstaktik mit der Fähigkeit auch scharfe Konflikte mit Gericht und Staatsanwaltschaft auszufechten noch die notwendige Technik der Zeugenbefragung oder gar die Beherrschung des komplizierten Beweisantragsrechts verlangen können. Der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ist nun mal ein Spezialist auf seinem Gebiet, dem reinen Steuer- und Bilanzrecht. Auch der erfahrenste Strafverteidiger stößt umgekehrt gerade bei hoch komplizierten und komplexen Besteuerungsverfahren schnell an seine Grenzen. Aus diesem Grunde kooperiert unser Strafverteidigerteam in großen Steuerstrafverfahren mit ausgewählten Steuerspezialisten, die uns bei der steuerrechtlichen Analyse zuarbeiten.

RA Gerd Meister

Ihre Strafverteidiger in Mönchengladbach