Der Spott des Bernie Ecclestone über die deutsche Justiz und der Frust des Uli Hoeneß: Ein Spiegelbild zweier unsäglicher Entscheidungen
Nach der gesetzgeberischen Intention ist die in § 153a StPO vorgesehene Möglichkeit, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung durch Erfüllung bestimmter Auflagen zu beseitigen, für Fälle der leichteren bis mittleren Kriminalität gedacht und soll in geeigneten Fällen zur Entlastung der Justiz beitragen. Unstreitig kann sich eine solche Möglichkeit auch während einer Hauptverhandlung ergeben, wenn sich die Sache […]
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