Medizinstrafrecht: Vorbeugen ist besser – Lieber gleich zum Spezialisten. Ein Beitrag zur ärztlichen Sorgfaltspflicht.
Verstirbt ein Patient oder kommt er sonst zu Schaden, stellt sich häufig die Frage „War es ärztliches Versagen?“. Patienten und/oder Angehörige suchen einen Schuldigen, benötigen ihn in schwerwiegenden Fällen womöglich auch zur eigenen Situationsbewältigung. In vielen Fällen führt ein medizinischer Misserfolg daher zu Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar fahrlässiger Tötung, auch wenn keinesfalls aus […]
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